Vollgeschoss

Die Festsetzung der Vollgeschosse im Bebauungsplan ermöglicht es, auf die Höhe der baulichen Anlagen Einfluss zu nehmen. Der Begriff des Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Vollgeschoss gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf deren Zahl angerechnet werden.