Unterschiedsbetrag

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buch- und Teilwert des Schiffes sowie sonstige im Betriebsvermögen der Beteiligungsgesellschaft vorhandene stille Reserven festzustellen, die bei der Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme der Option zur Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich erzielten Veräußerungserlös zu versteuern sind.