Progressionsvorbehalt

Die in Deutschland steuerfreien ausländischen Immobilieneinkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. das steuerliche Ergebnis aus der Beteiligung wird zur Ermittlung des Steuersatzes zum in Deutschland steuerpflichtigen Einkommen addiert und der daraus resultierende Steuersatz wird dann auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen angewandt.