Partenreederei

Besondere Gesellschaftsform, bei der das Eigentumsrecht an dem Schiffsbestand in Parten (d.h. festen Anteilen) auf die Mit- oder Partenreeder verteilt ist. In einem Partenbrief wird die Höhe der Kapitalbeteiligung festgehalten, nach dem die Kosten- und Erlösanteile des Partenreeders ermittelt werden. Die Partenreeder haften gleich einem Komplementär unbeschränkt. Diese Gesellschaftsform wird nur noch selten gewählt.