Notar-Anderkonto

Auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notar-Anderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Hierfür wird von der Bank in der Regel ein so genannter Vorvalutierungszuschlag erhoben.