Herstellungskosten

Zu den Herstellungskosten gehören Grundstückskosten einschl. Erschließungskosten, Bau- und Baunebenkosten, Kosten für die Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum, etc.) Im Steuerrecht sind Herstellungskosten nur diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen vorgenommen werden können.