Gesellschaftsvertrag

Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben sowie Auflösung (Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.