Freistellungsmethode

Die Freistellungsmethode befreit das im Ausland erzielte Einkommen von der Besteuerung im Wohnsitzstaat, so dass letztendlich nur die Einkommensteuer des Auslands auf die dort erzielten Einkünfte verbleibt. Zu beachten ist allerdings, dass das Auslandseinkommen bei der Ermittlung des für die inländischen Einkünfte geltenden Steuersatzes berücksichtigt wird (§32 b EStG). Diese Methode wird als Befreiung mit Progressionsvorbehalt bezeichnet.