Ertragswertverfahren

Form einer Wertermittlung. Der Ertrag ist hierbei zugrunde zu legen, den das Grundstück nachhaltig gewähren kann. Vom ermittelten Jahresbruttoertrag sind die Bewirtschaftungskosten (Mindestsatz 25%) abzusetzen. Der daraus errechnete Jahresreinertrag ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer mit einem angemessenen Zinssatz zu kapitalisieren. Der Kapitalisierungszinssatz unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer beträgt mindestens 5%.