Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis der Bewertung sind die Buchwerte der Gesellschaft. Betriebsvermögen wird unabhängig vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert. Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch, dass die Beteiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb aufgegeben wird.