Anrechnungsmethode

Bei der Anrechnungsmethode berechnet der Wohnsitzstaat seine Steuer nach dem Welteinkommen des Steuerpflichtigen, also inkl. des Auslandseinkommens. Die im Ausland gezahlte Steuer wird grundsätzlich im Inland zur Anrechnung zugelassen. Allerdings beschränkt der Wohnsitzstaat die Anrechnung der Auslandssteuer auf den Teil seiner eigenen Steuer, der auf das Auslandseinkommen entfallen würde (Begrenzung der Anrechnung durch Anrechnungshöchstbetrag