Abschreibung

Nach handelsrechtlichen Vorschriften berechneter Wertverlust eines Vermögensgegenstandes, der als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt.(steuerlich: - "AfA" (Absetzung für Abnutzung)-, die den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und mithin das zu versteuernde Einkommen mindern).